Nachhaltigkeit / ESG
Mitteilung zu ESG
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Diese „Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisken“ erfolgt auf Grund von gesetzlichen Vorgaben, u.a. zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung). Die Bewerbung ökologischer und sozialer Merkmale in unserer Investmentstrategie und in Finanzinstrumenten ist mit dieser Offenlegung nicht beabsichtigt.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG) bezeichnet, dessen Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte.
Die Nautilus Wealth Management AG ist sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer lebenswerten Zukunft für die nächsten Generationen bewusst. Die Nautilus Wealth Management AG berücksichtigt grundsätzlich seit Jahren Nachhaltigkeitsgrundsätze bei der Unternehmensführung und im Investmentmanagement. Im Zuge dessen fliessen Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in die Investmentstrategien ein. Der Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken ist Bestandteil des Investmentprozesses.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
Die Nautilus Wealth Management AG erfasst derzeit die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene nicht, da die Messbarkeit, die Datenbasis sowie die Datenqualität zum aktuellen Zeitpunkt nicht im gewünschten Umfang gegeben sind. Dies unterstreicht die Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, wenn es darum geht, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Nachhaltigkeitsaspekte zu messen und zu berücksichtigen, und weist auf die Notwendigkeit hin, in zukünftige Lösungen zu investieren, die eine effektive Bewertung und Integration von Nachhaltigkeitsrisiken ermöglichen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung)
Die Vergütungspolitik der Nautilus Wealth Management AG steht im Einklang mit ihrer Unternehmensphilosophie und -strategie sowie mit ihren Werten, Zielen und langfristigen Interessen. Die Vergütungspolitik der Nautilus Wealth Management ist ESG-neutral. Wir werden in diesem Bereich die Entwicklungen eng verfolgen und an dieser Stelle über allfällige Veränderungen informieren. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermässigen Nachhaltigkeitsrisiken. Auf Wunsch des Kunden werden gerne weitere Einzelheiten zum Thema Nachhaltigkeit und zu den vorstehenden Informationen zur Verfügung gestellt.